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Warum braucht unsere Regierung so lange?

Seit dreißig Jahren auf dem Weg zum Kindeswohl, aber kaum Bewegung. Bereits seit 1982 sind die Ergebisse der Wallersteinstudie aus Amerika und vieler anderer Studien dem Familienministerium bekannt. Alle Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Kinder beide Eltern für ihre Entwicklung brauchen.
Dennoch hat sich bis heute nichts wesentliches geändert. Wenn MUtter und Vater sich nicht einig sind, dann kommen die Kinder zur Mutter und der Vater darf nur noch zahlen.
Seit 26 Jahren wissen wir also der Bedeutung beider Eltern. Belgien, Frankreich, Skandinavien .. alle haben sie die gemeinsame Sorge. Nur Österreich und Deutschland haben noch die alleinige Sorge. Und damit das auch noch lange so bleibt ignoriert das Justizministerium seit Frühjahr 2003 die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts.

1982 fing es bereits an ..

.. das Bundesverfassungsgericht gab der Regierung den Auftrag das Kindschaftsrecht zu reformieren. Eheliche und nicht eheliche Kinder sollten per Gesetz gleich gestellt werden. Für die Reform des Kindschaftrechts nahm sich die Regierung aber noch 16 Jahre Zeit.

1998 - die Reform?

1998 trat dann das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Die gemeinsame Sorge sollte nun zum Regelfall werden. Der Kontakt zu Vater durch das Gesetz verbrieft werden. Aber was hat sich wirklich geändert? Richter Rudolf hat das auf dem 7. Familienkongress auf den Punkt gerbracht: "Nichts!"
Eigentlich ist alles beim alten geblieben. Mütter können über ihre Kinder bestimmen, als wären sie ihr Eigentum. Kindesentzug, Entfremdung, Misshandlungen und sogar Missbrauch durch Entfremdung - das alles ist in den Augen der Familienrichter mit dem Kindeswohl vereinbar.

2015 werden dann Väter klagen können ..

Nach den derzeitigen Vorstellungen der Regierung werden dann ab ca. 2015 Väter die gemeinsame Sorge einklagen können. Das dies dem Gleichheitsgrundsatz vollkommen wiederspricht sei nur am Rande bemerkt.

In der Praxis wird es allerdings so aussehen, dass ein Vater, der die gemeinsame Sorge einklagt, diese niemal erhalten wird. Nach der Vorstellung der Justiz ist die Klage an sich schon konfliktverschärfend und kann somit nicht dem Wohl des Kindes entsprechen.

Es wird also auch 2015 die Diskriminierung von Väter weiter gehen.

Kritische Fragen ..

.. da stellen sich ein paar kritische Fragen:
Wieso kann die Regierung bei 70 Kühen, die an BSE erkrankt sind innerhalb weniger Monate entsprechende Gesetze beschließen und nicht bei Angelegenheiten von Vätern?
Eigentlich können wir auch die Strafgesetze für Mord und Totschlag abschaffen, da ja 99,9% der Bevölkerung friedlich miteinander leben, oder brauchen wir die Gesetze nun doch für die 0,1%, die es eben nicht können?
Fänden es die Frauen akzeptabel, wenn sie nur das recht zur Kalge auf eine Stelle in der Industrie bekämen und jeder Arbeitgeber die mit dem gestörten Vertrauensverhältnis dann ablehnen könnte?
Warum bedeutet in Deutschland "Gleichstellung" nur die Interessen von Frauen und Müttern?
Warum werden Männer noch immer nicht gleich behandelt?
Sollen Väter in Zuklunft mit ihren Kindern besser ins Ausland fliehen, da in Deutschland ihr Recht auf Familie nach einer Trennung in der Zahlung von Unterhalt gesehen wird?
Warum .. Frau Zypries .. Warum Frau Dr. von der Leyen .. Warum ..